Ist da kein Mindesthaltbarkeitsdatum drauf?

Immer mal wieder fragen uns Menschen, wo auf unseren Lollies das Mindesthaltbarkeitsdatum zu finden ist. Oder sie fragen, ob sie die Bonbons, der schon drei Jahre im Schrank lag, noch essen können.

Die meisten unserer Lutscher und viele Bonbons bestehen aus Zucker, Glukosesirup, Farben und geschmacksgebenden Zutaten.

In der Lebensmittel-Informationsverordnung (EU-Reg. 1169/2011) sind dazu im Anhang X unter Punkt 1.d Ausnahmen geregelt. Unter anderem steht da, dass die Angabe eines Mindesthaltbarkeitsdatums bei bestimmten Lebensmitteln nicht erforderlich ist:

  • Zuckerwaren, die fast nur aus Zuckerartn mit Aromastoffen und/oder Farbstoffen bestehen.

Auszug aus der Ausarbeitung des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags zum Mindesthaltbarkeitsdatum

Das heißt konkret für alle Frucht-Lollis und -Bonbons aus unserem Programm, dass diese keine Angabe eines Mindesthaltbarkeitsdatums benötigen. Das gleiche gilt für Hustenbonbons und Kräuterbonbons. Lediglich Produkte mit Milch, Sahne, Kakao, Schokolade (Kuvertüre), Nougat oder Salmiakpastillen müssen mit einem Haltbarkeitsdatum gekennzeichnet sein.

Viele Produkte sind aber auch über das Mindesthaltbarkeitsdatum hinaus noch genießbar. Denn “mindestens haltbar bis:” bedeutet genau das: Es ist nicht das “höchstens verzehrbar bis”-Datum.

Vor einigen Jahren haben wir einmal einen Lagerplatz leer geräumt, an dem noch Dinge lagen, die man “vielleicht ja nochmal braucht” und die “zu schade zum Wegschmeißen sind”. Unter anderem waren da auch zwei Musterkoffer – mindestens 25 Jahre alt. Darin waren noch ein paar Röhrchen (wie Reagenzgläser) mit u. a. Goldnüssen. Die Goldnüsse sind mit Schokolade und Milchpulver gefüllt, unterliegen also der Mindesthaltbarkeitspflicht. Mich hat einfach mal interessiert, ob die wohl noch genießbar wären. Denn durch die gute, sehr luftdichte Verpackung, durch die keine Luftfeuchtigkeit hindurchdringen konnte, hatten die Bonbons noch immer ihren goldenen Glanz.
Also habe ich vorsichtig an einem Bonbon gerochen. Es war nichts Ungewöhnliches festzustellen. Dann habe ich es mir auf die Zunge gelegt und erst einmal geschmeckt, bevor ich es wegknusperte. Es stellte sich heraus, dass die Bonbons durchaus noch verzehrbar waren!